Nach dem Atomausstieg
Als die rot-grüne Bundesregierung das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) im Jahre 2002 auf den Weg brachte, läutete sie damit die Energiewende ein. Richtig an Fahrt gewann die Umstrukturierung der Energieversorgung aber erst mit der Fukushima-Katastrophe im vergangenen Jahr. Bis 2022 soll der Atomausstieg geschafft sein.
Die Energiewende ist nicht so leicht zu erreichen, wie gedacht.
Am 6. Juni 2011 hatte die Bundesregierung die Stilllegung von acht Atomkraftwerken beschlossen, neun weitere sollen bis 2022 abgeschaltet werden. Um dieses Vorhaben realisieren zu können, braucht es einen raschen Ausbau der erneuerbaren Energien. Fest steht dabei: Der Atomausstieg wird ein gewaltiger Kraftakt. Wie teuer die Energiewende letztendlich für den Verbraucher wird, ist noch unklar.
Im Zusammenhang mit der Energiewende gerät immer wieder das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in die Debatte. Es garantierte Betreibern von beispielsweise Photovoltaik- oder Biogasanlagen über viele Jahre hinweg eine feste Einspeisevergütung, wurde inzwischen aber mehrfach geändert. Laut Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler ist das EEG ein "reines Subventionsgesetz" und die Ursache für die steigenden Strompreise.
Informationen des Bundesumweltministeriums:
Mehr zum aktuellen Stand des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
Andere sehen das Gesetz hingegen als Motor der Energiewende. Im EEG ist unter anderem die Verteilung der Fördermittel für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien geregelt. So legt das Gesetz einen Vergütungssatz fest, den ein Anlagenbetreiber pro Kilowattstunden Strom erhält. Die Höhe der Subventionierung hängt von der Energiequelle und dem jeweiligen Standort ab.
Mit der sogenannten Ökostromumlage werden die Kosten auf den Stromlieferanten und von dort auf den Kunden übertragen. Die Ökostromumlage ergibt sich aus der Differenz zwischen dem an der Börse erzielten Strompreis und den festgelegten Vergütungssätzen. Diese Differenz wird auf den Börsenpreis aufgeschlagen und vom Endverbraucher bezahlt. Nach Angaben des Bundesministeriums für Umwelt (BMU) ist die Ökostromumlage aber in diesem Jahr beinahe auf dem Stand des vorausgegangenen Jahres geblieben.
Die Ökostromumlage
Seitdem das Gesetz im März 2000 in Kraft trat, gab es in regelmäßigen Abständen Neuauflagen, in denen einige Regelungen angepasst wurden. Zuletzt beschloss die schwarz-gelbe Regierungskoalition im März 2012 eine vorgezogene EEG-Novelle, in der deutlichen Kürzungen der Fördermittel insbesondere für die Solarbranche vorgesehen sind.
Insolvenzen in der Solarbranche
Die Solarbranche reagierte mit heftigen Protesten auf die Maßnahmen, so dass die Einführung der Neuauflage zunächst verschoben wurde. Aktuell läuft ein Vermittlungsverfahren im Bundesrat. Ob die EEG-Novelle also wie geplant in Kraft tritt, ist bislang unklar.
Und auch sonst lief es in 2012 nicht besonders gut für die Solarbranche. Allein in diesem Jahr mussten vier Solarzellen-Hersteller Insolvenz anmelden. Denn in China lassen sich Solarmodule mittlerweile weitaus günstiger produzieren. Dem internationalen Kostendruck konnten die deutschen Firmen nicht standhalten. Rund drei Prozent der Stromversorgung für Deutschland stammen mittlerweile aus Solaranlagen.
Erneuerbare Energien
Bei den erneuerbare Energien handelt es sich um Energiequellen, die beinahe unerschöpflich zur Verfügung stehen oder sich relativ schnell regenerieren. Sie stehen damit im Gegensatz zu fossilen Energien, bei denen die Rohstoffe begrenzt sind oder sich nur sehr langsam erneuern. Unter nachhaltigen Energieressourcen versteht man unter anderem Energiequellen wie Wind, Sonne, Wasser und Biomasse.
Zwar ist die Windindustrie nicht so sehr von den Kürzungen der EEG-Novelle betroffen wie die Solarbranche, dennoch geht der Ausbau auch hier alles andere als zügig voran. Es hapert vor allem an fehlenden Regelungen, wer die Haftung im Fall eines Ertragsausfalls übernimmt. Weiterhin schwierig ist der Anschluss der Offshore-Windparks an das Stromnetz. Laut Bundesregierung soll es für das Offshore-Problem aber bis Sommer 2012 eine Lösung geben.
Die EEG-Novelle enthält vor allem eine große Neuerung für die Windindustrie: das Direktvermarktungsmodell ermöglicht es den Anlangenbetreibern die Energie eigenständig an der Strombörse in Leipzig zu vermarkten. Der Betreiber erhält somit den Börsenpreis und den EEG-Zuschuss. Bis 2030 soll die Offshore-Energie bei einem Ertrag von 25 Gigawatt liegen, das entspricht der Leistung von 25 Großkraftwerken.
Die Anzahl der Biogasanlangen nimmt rasant zu. Allein im letzten Jahr wurden deutschlandweit über 1.000 neue Anlangen installiert. Zwar hat Biogas den Vorteil unabhängig von Wind und Wetter zu funktionieren, auf der anderen Seite hat das Wachstum der Branche zur Folge, dass der Maisanbau in Deutschland stark angestiegen ist. Pro Monat benötig eine Biogasanlagen um die 35.000 Tonnen an Biomasse. Fast immer wird Mais als Rohstoff genutzt, so dass Kritiker Monokulturen in der Landwirtschaft fürchten, die der Umwelt schaden könnten.
Besonders in Niedersachsen boomt die Biogasbranche. Derzeit stammt jede dritte Kilowattstunde Strom aus Anlangen in Niedersachsen. Im vergangenen Jahr zählte das Niedersächsische Ministerium für Landwirtschaft 1.300 Biogasanlagen landesweit.
Für das erste Quartal 2012 fiel die Bilanz für die Produktion von Solar- und Windstrom positiv aus. Es konnten 40 Prozent mehr Energie aus Wind und Sonne gewonnen werden als im Vorjahresquartal, heißt es in einem Bericht des BMU. Das habe zwar mit dem Ausbau der Branchen zu tun, sei aber auch auf die günstigen Wetterlage in den vergangenen Monaten zurückzuführen.
Bis 2030 sollen insgesamt 35 Prozent des Stromverbrauchs in Deutschland aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt werden können – ein Vorhaben, das bislang noch realisierbar scheint.
Der lange Weg zur Energiewende
Dossier: Energiewende
Bis 2022 sollen alle deutschen Atommeiler vom Netz genommen und durch erneuerbare Energien ersetzt werden. Doch die Umstellung ist nicht leicht. Wie es jetzt um die Energiewende steht, erfahren Sie hier. Mehr...
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