Parkplätze Mangelware
In keiner anderen vergleichbaren deutschen Großstadt ist der Anteil des Radverkehrs am gesamten Verkehrsaufkommen so hoch wie in Bremen. Allerdings gibt es nicht genügend Möglichkeiten, die vielen Fahrräder diebstahlsicher abzustellen. Wohin mit dem Rad, fragte unsere Reporterin den ADFC in Bremen.
Grundsätzlich hat jeder das Recht, eine Abstellstation für Fahrräder zu beantragen.
Wohin mit dem Fahrrad?, [3:12]
Ein Beitrag von Anke Wiebersiek
Nicht nur im Bremer Innenstadtbereich, sondern auch in den Stadtteilen ist öffentlicher Raum knapp für die vielen Fahrräder. Grundsätzlich darf jeder sein Fahrrad abstellen, wo er will, sagt Klaus-Peter Land vom ADFC, solange das Rad den Verkehr nicht behindert. Gleiches gilt für die Gehwege: Ein Rad hier zu parken ist erlaubt, solange Fußgänger und Rollstuhlfahrer den Weg ungehindert nutzen können.
In den offiziellen Verkehrsregeln wir ein Fahrrad als Fahrzeug eingeordnet und das sollte am rechten Fahrbahnrand abgestellt werden. Doch hier parken meist schon Autos. Um mehr Platz für Fahrräder zu schaffen, können Autoparkplätze an der Straße vor allem in Wohnstraßen für Fahrräder umgewidmet werden. Wo vorher nur ein Auto Platz hatte, können zehn bis zwölf Fahrräder sicher angeschlossen werden, der ADFC-Geschäftsführer.
Hierfür kann jeder einen Antrag beim Straßenverkehrsamt einreichen. Haben Straßenverkehrsamt, Ortsamt und Polizei sich darauf geeinigt, wird mit Fahrradbügeln eine Fahrrad-Abstellstation eingerichtet. Wer nachweisen kann, dass auf dem eigenen Grundstück kein Platz fürs Fahrrad ist, hat relativ gute Chancen, den Antrag genehmigt zu bekommen.
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