Kindertalk
Am 23. Mai 2009 wurde die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland 60 Jahre alt. Warum die Verfassung Grundgesetz heißt, wer sie beschlossen hat und was sie enthält das klärten unsere Kinderreporter Verena, Jonas und Yannik mit Hans Jessen.
Brigitte erklärt das Grundgesetz
Sendung vom 31. Oktober 2010
Ein Wahrzeichen Berlins - das Brandenburger Tor
Die Verfassung eines Landes beinhaltet die Gesetze, also die Regeln die in einem Land gelten und die für alle Menschen dieses Landes gleichermaßen gelten. Die deutsche Verfassung heißt Grundgesetz. Das hat folgenden Grund: Im Jahr 1948 als unsere Verfassung beschlossen wurde und ein Jahr später in Kraft trat, da war Deutschland, wenige Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs, geteilt. Es gab einen Teil Deutschlands in dem die Besatzungsmächte, die den Krieg gewonnen hatten, also die Engländer, die Amerikaner und die Franzosen einen westlichen Staat gebildet hatten, der später die Bundesrepublik Deutschland werden sollte und den anderen Teil, der von der Sowjetunion besetzt war und später DDR heißen würde. Da sich diese beiden Mächte nicht einig waren, haben nur die westlichen Länder und deren Politiker eine Verfassung ausgearbeitet. Da man aber immer wollte und hoffte, das Deutschland wieder ein Land werden würde, konnte man diese Gesetze noch nicht endgültig machen und auch noch nicht Verfassung nennen. Um darum deutlich zu machen, dass es sich nur um eine vorläufige Verfassung handelt, nannte man es Grundgesetz.
Der Parlamentarische Rat, bestehend aus 65 Abgeordneten der westdeutschen Bundesländer hat das Grundgesetz beschlossen. Über einen Zeitraum von sechs Monaten haben diese 61 Männer und vier Frauen die Gesetze ausgearbeitet. Der Vorschlag die vorläufige Verfassung Grundgesetz zu nennen kam übrigens vom damaligen Bürgermeister Hamburgs, Max Brauer.
Nach dem Mauerfall im Jahr 1989 wurde lange darüber diskutiert ob man das Grundgesetz nun in eine Verfassung umwandeln sollte. Da es sich bei der Wiedervereinigung aber nicht um den Zusammenschluss von zwei gleichberechtigten Ländern handelte, sondern um den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik, hat man beschlossen das Grundgesetz weiter bestehen zu lassen.
Eine Änderung des Grundgesetzes ist möglich, aber nur wenn der Bundestag - unser Parlament - und der Bundesrat, in dem die verschiedenen Bundesländer vertreten sind, einer Änderung mit jeweils 2/3-Mehrheit zustimmen.
Anhören: Warum heißt unsere Verfassung Grundgesetz?, [8:57]
Das Grundgesetz regelt unser Zusammenleben
So beginnt der erste Absatz unseres Grundgesetzes. Es ist dazu da, unser Zusammenleben miteinander zu erleichtern. Die Verfassung regelt die Rechte zwischen den einzelnen Menschen und dem Staat. Das ist sehr wichtig, damit auch jeder einzelne von uns gegenüber der Staatsmacht, die zum Beispiel aus der Polizei, dem Militär oder der Steuerbehörde besteht, nicht nur Pflichten sondern auch Rechte hat.
Es gibt das Recht auf Eigentum, auf körperlich Unversehrtheit, das bedeutet, wie ihr euch sicherlich denken könnt, das man nicht verletzt werden darf. Eine wichtige Regel, die eine der vier Frauen ins Grundgesetz mit eingebracht hat, besagt, dass Frauen gegenüber Männern nicht benachteiligt werden dürfen. Vor allem aber bietet das Grundgesetz den Schwächeren Schutz gegenüber den Stärkeren.
Die Amerikanische Verfassung, die bereits seit 200 Jahren besteht, war in vielen Teilen ein Vorbild für unsere Gesetzgebung. Darin geregelt sind zum Beispiel die Gleichheit der Menschen vor dem Gesetz, die Demokratie, die Gewaltenteilung und die Informationsfreiheit. Die Todesstrafe ist allerdings in Deutschland verboten.
Anhören: ...sie zu achten und zu schützen, ist die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt, [8:04]
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Sozial bedeutet: Der Staat hat dafür zu sorgen, das niemand in Armut lebt und das die Menschen genug zu essen haben. Außerdem hat der Staat für die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen zu sorgen. Dazu gehören selbstverständlich auch die Natur und die Tiere.
Das Prinzip der Gewaltenteilung wird auch in unserer Verfassung geregelt. Das heißt, das man darauf achtet, das nicht einer oder eine alles machen kann. Sondern es gibt die eine Gruppe, die stellt die Regeln auf (Gesetzgeber ist bei uns der Bundestag). Die zweite Gruppe setzt diese Gesetze um. Diese nennt man die Exekutive, zum Beispiel unsere Regierung und dann gibt es noch die dritte Gruppe, die darauf achtet, das diese Regel auch eingehalten werden. Das sind die Gerichte. Das Bundesverfassungsgericht steht ganz oben und ist für die Einhaltung unserer Verfassung zuständig. Es ist sozusagen Oberschiedsrichter. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht über allem.
Anhören: ...und körperliche Unversehrtheit, [6:21]
Im Jahr 1919, nach dem Ersten Weltkrieg, gab es bereits eine länger andauernde Demokratie, die eine eigene Verfassung hatte, die so genannte Weimarer Verfassung. Die Grundrechte dieser Verfassung waren den heutigen sehr ähnlich, aber es waren auch Regeln enthalten, die es den Nationalsozialisten ermöglicht haben, die Macht in Deutschland zu ergreifen und die Verfassung außer Kraft zu setzen.
Zum Beispiel war die Gewaltenteilung nicht so gut geregelt. Der Reichspräsident, vergleichbar mit unserem heutigen Bundespräsidenten, hatte zur damaligen Zeit große Macht. Außerdem hat das Parlament, weil die damalige Verfassung die Möglichkeit bot, ein Ermächtigungsgesetz beschlossen, das heißt, sie haben zugelassen, dass für einen bestimmten Zeitraum, nicht das Parlament, vergleichbar mit unserem heutigen Bundestag, die Gesetzte beschließt, sondern die Regierung dies macht. Ihr erinnert euch, die so genannte Exekutive. Somit konzentrierte sich die Macht auf eine Gruppe.
Bei unserer jetzigen Verfassung wurde sehr genau darauf geachtet, dass so etwas nicht wieder passieren kann. Der allererste Bundeskanzler der nach in Kraft treten unseres Grundgesetzes demokratisch gewählt wurde, hieß Konrad Adenauer. Danach kamen Kurt Georg Kiesinger, Ludwig Erhard, Willy Brandt, Helmut Schmidt, Helmut Kohl, Gerhard Schröder und die amtierende Bundeskanzlerin, also die erste Frau auf diesem Posten heißt Angela Merkel.
Anhören: Aus Fehlern lernt man, [3:43]
Peter Zolling "Das Grundgesetz", Hanser Verlag im März 2009, ab 14 Jahren
Nach dem Zweiten Weltkrieg war Deutschland geteilt. Das ehemalige Deutsche Reich, wie es vorher hieß, hatte den Krieg verloren und so wollte man 1949 nicht mehr am alten Namen festhalten. Auch bestand Deutschland nie aus nur einem, sondern aus verschiedenen Volksstämmen: den Bayern, den Sachsen, den Ostfriesen und vielen anderen. Ein Bund aus verschiedenen Volksstämmen war dieses Land und so sollte das Wort Bund auch im neuen Namen vorkommen: Bundesrepublik Deutschland. Und so sollte jedes Bundesland auch mit eigenen Rechten ausgestattet sein, damit nicht wieder eine so genannte Zentralregierung entstehen kann.
Es dürfen auch keine Gesetze erlassen werden, die im Widerspruch zu den Grundrechten stehen. Allerdings dürfen Gesetze gemacht werden, die die Grundrechte einschränken. Jeder Deutsche hat das Recht sich an das Parlament zu wenden, wenn er einen Vorschlag hat, das etwas noch per Grundgesetz geregelt werden müsste. Auch ihr könnt natürlich Vorschläge machen.
Anhören: Rechte für Kinder, [6:29]
Wie unsere Verfassung entstanden ist, was alles in ihr steckt und warum es sich lohnt, sie genau zu kennen und zu feiern – das erläutert dass Sachbuch "Das Grundgesetz" von Peter Zolling souverän und hintergründig. So wünscht man sich Geschichtsstunden!
Die Bundesregierung Deutschlands hat eine Internet-Seite für Kinder und Jugendliche im Netz. Hier könnt ihr euch informieren, Fragen stellen, spielen und zum Beispiel einen virtuellen Besuch im Kanzerlamt machen. Falls ihr nicht sowieso mal vorhabt nach Berlin zu fahren.
Zum letzten Kindertalk: Wer war Charles Darwin?
Sendung vom 29. März 2009
Info: Kinder
![Kind mit Kopfhörer [Quelle: Radio Bremen] Kind mit Kopfhörer [Quelle: Radio Bremen]](/nordwestradio/sendungen/kinderzeit/infobild124_v-mediateaser.jpg)
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