17. Mai 2013, 19:15 Uhr
Klage gegen Weservertiefung
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat Fehler bei der Planung der Weservertiefung bemängelt. Die Richter ließen allerdings zunächst offen, ob die Fehler das gesamte Vorhaben ins Wanken bringen könnten oder noch nachträglich korrigiert werden können. Es handele sich um ein außergewöhnlich umfangreiches Verfahren, sagte der Vorsitzende Richter.
Darf die Weser ausgebaggert werden, damit dickere Pötte bis nach Bremerhaven und Bremen kommen können?
Der Planfeststellungsbeschluss umfasse 1.688 Seiten und das Verfahren werfe eine Vielzahl von Problemen auf. Konkret sah der 7. Senat es als kritisch an, dass die Planer die Ausbaggerung der Außen- und der Unterweser als ein Vorhaben zusammengefasst hatten und nicht zwischen den drei Abschnitten Nordsee-Bremerhaven, Bremerhaven-Brake und Brake-Bremen unterschieden. Statt drei nötiger Umweltverträglichkeitsprüfungen habe es nur eine gegeben.
Der Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) klagt gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Vertiefung des Flusses. Die Umweltschützer sehen zahlreiche Verstöße gegen das Naturschutzrecht und bezweifeln die wirtschaftliche Notwendigkeit des Vorhabens. "Wir haben so viele Flussvertiefungen gehabt mit so gravierenden Folgen – das kann so nicht weitergehen", sagte Martin Rode, Landesgeschäftsführer des BUND in Bremen.
Zwischen den Gutachtern gab es am zweiten Verhandlungstag teilweise Streit. Die Experten des BUND warfen den Planern vor, falsche Vorhersagen für die Tier- und Pflanzenwelt zu machen. Die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest wies das zurück. Sie will die Außenweser so ausbaggern, dass künftig Containerschiffe mit einem maximalen Tiefgang von 13,5 Metern Bremerhaven erreichen können.
Nach der dreitägigen mündlichen Verhandlung gab das Bundesverwaltungsgericht bekannt, dass die Entscheidung zur umstrittenen Weservertiefung am 11. Juli fallen soll.
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