Ratgeber
Schöffen sind ehrenamtliche Richter, die neben den Berufsrichtern an der Urteilsfindung beteiligt sind. Schöffe sein, das hat viel mit Verantwortung zu tun, kann aber auch spannend wie in einem Hollywoodfilm sein, erfuhr unser Reporter Cengiz Tarhan von einer Schöffin, mit der er über das Amt sprach.
Schöffen fällen zusammen mit den Berufsrichtern Urteile.
Bremer Gerichter suchen Schöffen, [2:54]
Ehrenamtliche Richter ohne Roben
Während einer Gerichtsverhandlung sitzen ohne Robe ehrenamtliche Richter, sogenannte Schöffen, dem Richter bei. Ihre Aufgabe ist es, zu einem unabhängigen Urteil über die Angeklagten zu kommen. Dabei leisten Schöffen einen wichtigen Beitrag zur Wahrheitsfindung bei einer Hauptverhandlung, sagt Thorsten Prange, Richter und Pressesprecher am Landgericht in Bremen. Sie haben keinen Einblick in die Prozessakten, in denen auch die Ermittlungsergebnisse der Polizei stehen. Deshalb haben Schöffen einen unvoreingenommenen Blick auf die Angeklagten.
Seit vier Jahren arbeitet Nicole Nienaß am Landgericht Bremen als Schöffin. Für sie ist es eine verantwortungsvolle aber auch sehr spannende Aufgabe, erklärt sie unserem Reporter. Sie bemüht sich bei einer Verhandlung, sich in den Täter hineinzuversetzen und seinen sozialen Hintergrund zu verstehen. Zusammen mit den Berufsrichtern fällt sie zwei bis dreimal im Monat Urteile, die für die Verurteilten auch hohe Gefängnisstrafen bedeuten können. Für ihre Dienste bekommen Schöffen kein Geld. Lediglich ihr Aufwand wird mit fünf bis zwanzig Euro pro Stunde entschädigt.
Die Bewerberinnen und Bewerber sollen in der Stadt Bremen wohnen, nicht überschuldet sein und zu Beginn der Amtsperiode mindestens 25 Jahre, aber nicht älter als 70 Jahre sein.
Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind beziehungsweise ein schwebendes Verfahren vorliegt, können das Schöffenamt nicht ausüben. Außerdem muss, wer SChöffe werden will, die deutsche Sprache beherrschen.
Bremer Bürgerinnen und Bürger können sich ab sofort in die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 aufnehmen lassen; die fünfjährige Amtsperiode für die Schöffen bei den Amtsgerichten Bremen und Bremen-Blumenthal sowie beim Landgericht Bremen beginnt am 01. Januar 2014.
Antragsformulare gibt es beim Statistischen Landesamt Bremen (Kontakt unter Telefon: 361 - 6380 bzw. 361 – 82913 / 82911, Telefax: 361 - 22 78, auf der Internetseite www.statistik.bremen.de sowie bei den Ortsämtern.
Oder per E-Mail:
wahlamt@statistik.bremen.de
Bewerbungsschluss ist der 22. März 2013.
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