Das neue Jahr
Mit dem Jahreswechsel ändert sich nicht nur der Kalender. Auch im Alltag gibt es viele Neuerungen. Jedes Quartal können Sie zum Beispiel als Patient zehn Euro ins Sparschwein stecken. Die Praxisgebühr gibt es nämlich nicht mehr. Außerdem können Sie bei Service-Hotlines sparen – die sind ab 1. Juni 2013 kostenlos. Was sich sonst noch ändert, hat die Radio-Bremen-Reporterin Janine Horsch zusammengefasst.
Nicht nur die Zahl ändert sich von 2012 auf 2013. Auch im Alltag gibt es viele Änderungen.
Für alle Autofahrer soll das Tanken ab jetzt stressfreier werden. Benzinpreise sollen in Echtzeit zu vergleichen sein. Tankstellen müssen jede Preisänderung an eine neue Markt-Transparenzstelle melden. Und darauf kann jeder mit seinem Smartphone, Navigationsgerät oder Computer zugreifen. Wann genau dieses vom Bundeskartellamt initiierte Angebot startet, ist aber noch nicht klar.
Ab 2013 wird die Rundfunkgebühr umbenannt in den "Rundfunkbeitrag". Pro Haushalt bezahlt man den gleichen Preis: 17,98 Euro. Dass heißt, ganz egal, wie viele Menschen in einem Haushalt wohnen und wie viele Geräte im Haus stehen: für eine Wohnung, muss der Beitrag nur einmal gezahlt werden.
Der neue Rundfunkbeitrag, [2:56]
Eltern können 2013 vor Gericht ziehen, wenn ihr Kind keinen Platz in einer Tagesstätte bekommt.
Das neue Jahr wird für Familien besonders spannend. Denn gleich zwei Dinge sind neu – das Betreuungsgeld und der Anspruch auf einen Kitaplatz oder eine Tagesmutter. Ab 2013 können Eltern sich aussuchen, ob sie ihre Kinder zu Hause erziehen oder nicht. In jedem Fall gibt’s Geld vom Staat: Jedem Kind steht ein Platz in einer Tagesstätte zu – wenn es keinen gibt, können Eltern den Platz jetzt einklagen. Bleibt ein Kind zu Hause, kriegen Eltern das sogenannte Betreuungsgeld. Monatlich sind das 100 Euro.
Weiter Streit um Krippenplätze, [5:47]
Kein Platz, kein Geld, keine Ahnung wie es weiter geht? , [4:21]
Mit der Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte wird die bisherige Lohnsteuerkarte ab 2013 ersetzt. Für Arbeitnehmer ändert sich damit nicht viel – wer seinen Job wechselt, braucht keine Lohnsteuerkarte mehr von A nach B zu tragen. Der bürokratische Aufwand für die Finanzbehörden soll deutlich verringert werden und die Kosten sollen sinken. Wichtig für den Wechsel zur elektronischen Lohnsteuerkarte: unbedingt noch die Angaben auf der Lohnabrechnung kontrollieren, damit die nicht falsch in das neue Verfahren übernommen werden.
Gipfel-Beschlüsse: Praxisgebühr weg, Betreuungsgeld kommt
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Der neue Rundfunkbeitrag ab 2013
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Der neue Rundfunkbeitrag löst die Rundfunkgebühr ab. Informationen zum Start 2013 hier. Mehr...
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