Gebühren fürs Musikauflegen
Seit 1. April 2013 gilt eine neue Gema-Regelung, die das Abspielen von kopierten Musikstücken betrifft. Die Clubbesitzer werden dadurch etwas entlastet, stattdessen werden die DJs zur Kasse gebeten. Die Änderung kann insbesondere für Nachwuchs-Disc-Jockeys zu einem Problem werden. Der Bremer Thorsten Siemer sieht für Anfänger schwarz.
Seit 1. April 2013 ist es teuer: Disc-Jockeys müssen dann 13 Cent pro verfielfältigtem Musiktitel zahlen.
"Ich habe früher gar keine Gage bekommen, vielleicht mal eine Cola", sagt Siemer, der unter dem Namen "DJ Toddy" auflegt. Für die jungen Leute, die nach dem Stichtag ihre DJ-Karriere beginnen, sieht er schwarz: "Die zahlen drauf, um auflegen zu können." Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema) bezeichnet die Neuregelung als Umverteilung. Bisher wurde für das Abspielen von kopierten Musikstücken mit einer "Laptop-Pauschale" bezahlt. Die Diskotheken- und Clubbesitzer bezahlten für jeden Veranstaltungsabend einen 30-prozentigen Aufschlag.
Jetzt gilt der Tarif "VR-Ö" in Kraft und die Disc-Jockeys werden die Gebühren selbst bezahlen, und zwar 13 Cent für jeden vervielfältigten Titel. Bei einem Bestand von 10.000 Stücken wären das 1.300 Euro. Bis zum 1. April konnten DJs aber ihr gesamtes Repertoire bei der Gema für eine "Aktivierungs-Pauschale" von 125 Euro lizenzieren lassen. Jeder Titel, der nach dem Stichtag für Veranstaltungszwecke kopiert und abgespielt wird, muss extra bezahlt werden.
Der neue Gema-Tarif "VR-Ö"
Die Neuregelung für das Absielen von kopierten Musikstücken
Thorsten Siemer kritisiert auch die undurchsichtige Kommunikation der Gema: "Ich habe drei Wochen vor der Änderung erfahren, was auf mich zukommt." Mittlerweile ist im Internet genau nachzulesen, wie und wofür die DJs künftig bezahlen müssen. Für die meisten Kollegen hält Siemer die Änderung für nicht existenzbedrohend. Trotzdem würden die Falschen belangt: "Kaum ein DJ zieht die Musik illegal aus dem Netz. Wir lieben Musik und wollen diese den Leuten weiterhin bieten können."
Die Gema schreibt auf ihrer Homepage, dass sie erst einmal davon absehen will, nächtliche Kontrollen zu machen und baut auf das Vertrauen zu den Disc-Jockeys. Doch sollte bei einer Überprüfung festgestellt werden, dass nicht bezahlt wurde, ist die Konsequenz klar: "Zu den regulären Kosten für jedes vervielfältige Stück, kommt ein Strafsatz von 100 Prozent hinzu", bestätigte Franco Walther von der Gema. Im Klartext: Lizenziert ein DJ seine Musik nicht und wird erwischt, zahlt er am Ende doppelt.
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