Glatte Straßen
Der Winter ist zurück, Pulverschnee macht es spiegelglatt auf Straßen und Gehwegen, die Streu-Saison 2013 hat begonnen. Doch wer muss eigentlich welchen Bereich eisfrei halten? Was machen Städte und Gemeinden und wofür sind Grundstücksbesitzer selbst verantwortlich? Müssen auch Mieter Schnee schippen? Und wie war das nochmal mit der Winterreifen-Pflicht? Antworten gibt es hier.
Auf Hauptstraßen mit viel Verkehr räumt der Winterdienst.
In Bremen hat der Senator für Bau, Umwelt und Verkehr drei Betriebe mit dem Winterdienst beauftragt: Die Entsorgung Nord GmbH (Eno), das Amt für Straßen und Verkehr (ASV) und den Umweltbetrieb Bremen (UBB).
Sie sind zuständig für die Fahrbahnen, die im sogenannten Winter-Streudienst-Katalog aufgelistet sind. Der umfasst alle wichtigen Hauptverkehrsstraßen und Strecken, auf denen Linienbusse verkehren. Dieses Strassennetz von mehr als 600 Kilometern Länge wird als "Erste Dringlichkeitsstufe" bezeichnet. Eine Liste dieser Straßen, welches Unternehmen sie räumt und wie man es erreichen kann, gibt es hier zum Download:
Übersicht: Straßenzuständigkeit im Winterdienst [PDF, 498 Kb]
Alle Bremer Straßen und ihre Räumdienste im Überblick
Die Unternehmen räumen auch Fußgängerüberwege, Plätze, Brücken und Haltestellen mit viel Publikumsverkehr.
Wenn danach noch Zeit ist, werden Radwege geräumt oder gestreut. Das ist allerdings nur selten der Fall, weil die Räumdienste in der Regel nachts zwischen 2 und 3 Uhr ihren Dienst beginnen und nach 8 bis 10 Stunden in den Feierabend gehen. Für alle anderen Straßen, insbesondere Nebenstraßen, gilt: Geräumt oder gestreut wird von professionellen Unternehmen nur auf Anforderung von Polizei, Feuerwehr und Verkehrsunternehmen. Zwar können auch Bürger den Streudienst um Hilfe bitten. Kommen muss der aber nur, wenn der laufende Betrieb einen Einsatz zulässt.
Für die Verkehrssicherheit auf Gehwegen sind in der Regel die Anlieger zuständig. Dazu gehören laut dem Bremischen Landesstraßengesetz:
Abbildungen der beschrieben Gehweg- und Straßenvarianten gibt es auf der Internetseite des Bremer Verkehrssenators.
Räumpflicht für Anwohner
Werktags von 7 bis 20.30 Uhr
an Sonn- und Feiertagen zwischen 9 und 20 Uhr.
Das Bremische Landesstraßengesetz regelt auch Einzelheiten, etwa die Zeiten, zu denen die Wege geräumt und gestreut werden müssen:
Ausserdem steht im Bremische Landesstraßengesetz auch genau, wie der Schnee zu räumen ist. Einfach "irgendwohin" schieben, ist verboten:
Service-Rufnummern
Für Fragen oder Beschwerden zur Räumpflicht sind die Bremer Umweltbetriebe montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 14 Uhr erreichbar.
Nördlich der Lesum:
0421/361-79000
Südlich der Lesum:
0421/361-15850
Salz und salzhaltige Streumittel darf man in Bremen nur in geringen Mengen, nur bei Glatteis und zum Auftauen festgetretener Eis- und Schneerückstände streuen. Ansonsten sollte man mit Sand oder Kies streuen, auch wenn das mehr Dreck verursacht. In Straßen, in denen Bäume stehen, oder aus denen Regen- und Schmelzwasser auf anliegende begrünte oder baumbestandene Grundstücke läuft, sind Salze und salzhaltige Streumittel tabu.
Grundsätzlich sind die Eigentümer eines Grundstücks für die Räumung der angrenzenden Gehwege zuständig. Sie können diese Pflicht aber auch auf Mieter übertragen, sofern diese sich (zum Beispiel mit der Unterschrift des Mietvertrags) einverstanden erklären. Am besten im Mietvertrag nachsehen, ob hier eine Klausel die Reinigung regelt. Manchmal geben Vermieter den Auftrag an gewerbliche Reinigungsdienste weiter und legen die Kosten auf die Mieter um.
Seit dem 4. Dezember 2010 gilt die Winterreifenpflicht für alle Kraftfahrzeuge – auch für Motorräder. Zeitgleich wurden die Bußgelder für Verstöße verdoppelt. Als Winterreifen gelten alle M+S-Reifen. Auch Ganzjahresreifen fallen darunter. Wer bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ohne Winterreifen unterwegs ist und von der Polizei erwischt wird, muss 40 Euro Strafe zahlen.
Behindert man andere Verkehrsteilnehmer, weil man bei Glätte mit Sommerreifen über die Straßen schliddert, fallen 80 Euro an. In beiden Fällen gibt es dazu auch noch einen Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg.
Schnee führte zu Unfällen , [0:37]
Streuen, schieben, schmelzen, [3:11]
Unterwegs mit dem Räumdienst in Bremen
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