Verlosung "Abstimmen für den Publikumspreis": Teilnahmebedingungen
Mit der Teilnahme an der Verlosungsaktion "Abstimmen für den Publikumspreis" erkennen die Teilnehmenden die nachstehenden Teilnahmebedingungen als verbindlich an und bestätigen deren Kenntnisnahme. Desweiteren finden Sie hier Informationen zum Datenschutz.

Der Gewinn: Einladung zur Preisverleihung für 2 Personen
Zu gewinnen gibt es eine Einladung zur Gala des Bremer Fernsehpreises am Abend des 10. November 2023 inklusive Besuch der After-Show-Party sowie eine Hotel-Übernachtung im Doppelzimmer für zwei Personen. Die Anreise nach Bremen erfolgt auf eigene Rechnung.
Ablauf der Verlosung:
Die Verlosung findet am 29. September 2023 statt. Wer an der Verlosung teilnehmen möchte, muss vom 1. bis 28. September 2023 am Voting für den Publikumspreis teilnehmen und seine Kontaktdaten (Vorname, Nachname und E-Mail-Adresse) angeben. Der Gewinner/die Gewinnerin wird per Losverfahren ermittelt und von uns per E-Mail benachrichtigt.
Teilnahmeberechtigung:
Nicht teilnahmeberechtigt sind Mitarbeitende von Radio Bremen und dessen Tochtergesellschaften und deren jeweiligen Familien- und Haushaltsmitglieder sowie alle Personen, die gemäß diesen Teilnahmebedingungen von dem Gewinnspiel ausgeschlossen worden sind.
Radio Bremen ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe wie z.B. ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen, der Verdacht auf Manipulation oder andere wichtige Gründe vorliegen.
Datenschutz und weitere Teilnahmebestimmungen:
Die Daten der Teilnehmer/innen werden von Radio Bremen vertraulich behandelt, auf gesicherten Servern gespeichert und nur in dem Umfang verarbeitet, in dem sie für die Durchführung dieses Gewinnspiels notwendig sind.
Die Daten werden nicht für Werbezwecke genutzt, sie werden nach Abwicklung des Gewinnspiels gelöscht.
Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel erklärt der/die Teilnehmer/in sich damit einverstanden, dass Radio Bremen über sie unter Nennung des Vor- und Nachnamens und des Wohnortes unentgeltlich in Bild und Ton in ihren sämtlichen Angeboten berichten kann. Diese Aufnahmen darf Radio Bremen im Zusammenhang mit der Darstellung des Gewinnspiels zeitlich, örtlich und inhaltlich uneingeschränkt im Ganzen und in Teilen unentgeltlich im Fernsehen, im Hörfunk und in den Onlineangeboten verwenden, vervielfältigten, verbreiteten und öffentlich zugänglich machen. Das umfasst auch die Bewerbung dieser Inhalte und ihre Weitergabe an Dritte, insbesondere an andere öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten. Die weiteren Datenschutzbestimmungen können unter www.radiobremen.de/info/datenschutz eingesehen werden
Der Gewinn ist personengebunden und nicht übertragbar. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.