Fristverlängerung zur Stellungnahme zum Telemedienänderungskonzept

Pressemitteilung des Rundfunkrats von Radio Bremen

 

Der Rundfunkrat von Radio Bremen verlängert Frist zur Stellungnahme zum Telemedienänderungskonzept

Im Rahmen des Genehmigungsverfahren über das „Telemedienänderungskonzept des Telemedienangebots von Radio Bremen“ verlängert der Rundfunkrat von Radio Bremen die Frist zur Einreichung von Stellungnahmen Dritter. Bis zum 26. November 2021 haben Interessierte nun die Möglichkeit, dem Rundfunkrat ihre Position zum Telemedienänderungskonzept zu übermitteln. Es ist abrufbar unter https://www.radiobremen.de/ueber-uns/gremien/dreistufentest-verfahren-100.html.

Der Rundfunkrat von Radio Bremen hat während seiner Sitzung am 30. September 2021 gem. § 32 Medienstaatsvertrag ein Genehmigungsverfahren – den sogenannten „Dreistufentest“ –  für das von der Intendantin Dr. Yvette Gerner vorgelegte „Telemedienänderungskonzept des Telemedienangebots von Radio Bremen“ eingeleitet. Damals setzte er die Frist zur Übermittlung von Stellungnahmen Dritter zu den wesentlichen Änderungen des Telemedienangebots von Radio Bremen bis zum 12. November 2021. Mit der am 11. November beschlossenen Fristverlängerung entspricht der Rundfunkrat seinem Bedürfnis nach umfassender Informiertheit im Rahmen der Dreistufentestberatungen.

Die Stellungnahmen können nun bis zum 26. November per E-Mail oder per Post an den Vorsitzenden des Rundfunkrats von Radio Bremen, Dr. Klaus Sondergeld, unter folgender Adresse gerichtet werden:

E-Mail:
gremienbuero@radiobremen.de

Postadresse:

Radio Bremen
Gremienbüro
Diepenau 10
28195 Bremen

Weitere Details zum Dreistufentestverfahren sind abrufbar unter https://www.radiobremen.de/ueber-uns/gremien/dreistufentest-verfahren-100.html und unter
https://www.radiobremen.de/ueber-uns/gremien/dreistufentest-110.html.