Unternehmen

Radio Bremen zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Radio Bremen: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sichert Rundfunkfreiheit und auftragsgemäße Finanzierung

Radio Bremen-Intendantin Dr. Yvette Gerner sieht den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts gestärkt: „Das ist ein starkes Zeichen in Sachen Rundfunkfreiheit. Gerade für Radio Bremen ist die Entscheidung eine große Erleichterung. Damit ist gesichert, dass wir auch weiterhin gutes, informatives Programm für alle Menschen im Radio Bremen Land machen können.“ 

Das Bundesverfassungsgericht hat heute seine Entscheidung vom 20. Juli veröffentlicht, nach der das Land Sachsen-Anhalt durch das Unterlassen seiner Zustimmung zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag die Rundfunkfreiheit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verletzt hat. Mit dem Beschluss gilt der Erste Medienänderungsstaatsvertrag und die darin vorgesehene Anpassung des Rundfunkbeitrags vorläufig. Auch die Neuregelung des ARD-Finanzausgleichs für Radio Bremen und den Saarländischen Rundfunk ist damit in Kraft gesetzt.

Außerdem betont das Gericht, dass auch und insbesondere in Zeiten der Zunahme von privaten Nachrichtenangeboten im Internet der öffentlich-rechtliche Rundfunk für eine vielfältige Meinungsbildung in der Bevölkerung unabdingbar ist. Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks habe gerade angesichts der Bedeutung von verlässlichen Informationsquellen in Zeiten von Fake News und digitalem Wandel unabhängig von politischen Debatten zu erfolgen.

„Radio Bremen hatte unter der nicht-erfolgten Beitragsanpassung in besonderem Maße zu leiden, umso wichtiger ist die Entscheidung von heute, sie sichert unsere Zukunftsfähigkeit“, sagt Gerner.

Die ausgebliebene Beitragsanpassung hatte sich auf Radio Bremen zweifach ausgewirkt. So trat neben der Erhöhung des Beitrags auch der ARD-interne Finanzausgleich nicht in Kraft. Anfang des Jahres hatten sich die ARD-Intendantinnen und Intendanten auf eine Übergangslösung – den Vorab-Finanzausgleich – geeinigt. Damit konnte die Liquiditätslücke bei Radio Bremen zwar verringert, aber nicht geschlossen werden. Mit der Anpassung des Beitrags tritt nun auch die bereits 2020 ausgehandelte Neuregelung des ARD-Finanzausgleich in Kraft. Demnach erhalten Radio Bremen und der Saarländische Rundfunk zusammen zunächst 1,7 Prozent (vorher 1,6 Prozent) des ARD-Nettobeitragsaufkommens als Finanzausgleich. In einem weiteren Schritt – ab 2023 – soll der Anteil auf 1,8 Prozent steigen. 

Für Radio Bremen-Intendantin Gerner sind die Diskussionen rund um den Rundfunkbeitrag in den vergangenen Monaten ein deutliches Signal: „Die aktuellen Debatten zeigen uns, wie vielfältig die Erwartungen an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind und wir werden uns nach Kräften bemühen, Alt und Jung mit anspruchsvollen Angeboten zu erreichen. Dazu werden wir den Dialog mit dem Publikum im Sinne von Demokratie und Gemeinwohl weiter ausbauen. Wir sind uns aber auch bewusst, dass wir weiter sparsam wirtschaften müssen.“

Auch der Vorsitzende des Rundfunkrats, Dr. Klaus Sondergeld, sieht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts positiv: „Dieser Beschluss bedeutet, dass Radio Bremen seinen gesetzlichen Auftrag weiter erfüllen kann. Radio Bremen und seine Angebote sind wichtiger Bestandteil der unabhängigen Meinungsbildung. Die vergangenen Monate haben gezeigt, dass dies gerade in Zeiten der Pandemie und in einem Wahljahr unverzichtbar ist. Wir sind daher froh, dass das Bundesverfassungsgericht so schnell zu einer Entscheidung gekommen ist.“