Bezüge des Direktoriums
Gemäß § 25 Absatz 8 Radio Bremen-Gesetz werden sämtliche für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Bezüge, Vergütungen und Leistungen der Intendantin oder des Intendanten und der vom Rundfunkrat gewählten Direktorinnen und Direktoren veröffentlicht.