Ihr Rundfunkbeitrag
Das müssen Sie wissen zum Meldedaten-Abgleich
Haben Sie gerade Post bekommen vom Beitragsservice und wundern sich darüber? Hier haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.

Im November und Dezember 2022 hat der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ausgewählte Daten der Einwohnermeldeämter zu allen volljährigen Bürgerinnen und Bürgern bekommen. Diese Daten gleicht der Beitragsservice mit den eigenen Daten ab. Ziel dieses Abgleichs ist es zu klären, für welche Wohnungen bisher noch kein Rundfunkbeitrag entrichtet wird.
Wer keiner Wohnung zugeordnet werden kann, für die schon ein Rundfunkbeitrag verzeichnet ist, bekommt ab dem 10. Januar Post vom Beitragsservice. Wenn Sie also Post bekommen haben, sollten Sie zeitnah reagieren und dem Beitragsservice die fehlenden Informationen mitteilen. Am schnellsten geht das online.
Der Meldedaten-Abgleich als Erklärfilm
Daten nachtragen – online oder auf Papier
Wenn Sie den QR-Code auf ihrem Schreiben scannen, landen Sie direkt auf der Seite des Beitragsservice. Sie können auch diesem Link folgen:
Alternativ können Sie auch das Antwortformular ausfüllen, das Ihrem Schreiben beiliegt, und dieses an den Beitragsservice zurückschicken.
Wenn Sie schon Rundfunkbeitrag für Ihre Wohnung bezahlen, teilen Sie bitte Ihre Beitragsnummer mit. Dann werden Ihre Daten unverzüglich gelöscht. Falls Sie noch keinen Rundfunkbeitrag bezahlen, werden Sie jetzt angemeldet. Falls Sie sich gar nicht zurückmelden, meldet der Beitragsservice Sie automatisch an.
Hintergründe des Meldedaten-Abgleichs
Der Meldedaten-Abgleich ist gesetzlich geregelt und findet gerade zum dritten Mal statt. Er soll dafür sorgen, dass sich alle Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligen, dass also Beitragsgerechtigkeit herrscht.
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