Der Rundfunkrat von Radio Bremen eröffnet Dreistufentestverfahren

Pressemitteilung des Rundfunkrats von Radio Bremen

 

Der Rundfunkrat von Radio Bremen eröffnet Dreistufentestverfahren

Der Rundfunkrat von Radio Bremen leitet ein Genehmigungsverfahren für das „Telemedienänderungskonzept des Telemedienangebots von Radio Bremen“ ein. Bis zum 12. November haben Interessierte die Möglichkeit zur Stellungnahme.

Die ARD aktualisiert momentan 17 Telemedienkonzepte für Telemedienangebote innerhalb des Senderverbunds. Der Rundfunkrat von Radio Bremen leitet gem. § 32 Medienstaatsvertrag ein Genehmigungsverfahren – den sogenannten „Dreistufentest“ –  für das von der Intendantin Dr. Yvette Gerner vorgelegte „Telemedienänderungskonzept des Telemedienangebots von Radio Bremen“ ein.

Die wesentlichen Änderungen am bisher genehmigten Telemedienangebot betreffen insbesondere die Bereitstellung von eigenständigen audio-visuellen Inhalten in den Telemedienangeboten von Radio Bremen, die zeitgemäße Anpassung der Verweildauer von Inhalten in diesen Angeboten und die Verbreitung von Telemedienangeboten Radio Bremens auf Drittplattformen, um insbesondere jüngere Zielgruppen zu erreichen. Das Telemedienänderungskonzept ist abrufbar unter https://www.radiobremen.de/ueber-uns/gremien/dreistufentest-verfahren-100.html.

Ab heute bis zum 12. November 2021 haben Dritte gemäß §32 Abs. 5 Satz 1 Medienstaatsvertrag die Möglichkeit, Stellung zu den wesentlichen Änderungen des Telemedienangebots von Radio Bremen zu nehmen. Die Stellungnahmen sind per E-Mail oder per Post an den Vorsitzenden des Rundfunkrats von Radio Bremen, Dr. Klaus Sondergeld, unter folgender Adresse zu richten:

E-Mail:
gremienbuero@radiobremen.de

Postadresse:
Radio Bremen
Gremienbüro
Diepenau 10
28195 Bremen

Der Rundfunkrat wird der staatsvertraglichen Vorgabe entsprechend auch gutachterliche Expertise einholen und in den kommenden Wochen ein Vergabeverfahren für ein entsprechendes Gutachten starten. Das Gutachten soll die Auswirkungen der wesentlichen Änderungen des Telemedienangebots von Radio Bremen auf allen relevanten Märkten analysieren und bewerten. Den marktlichen Auswirkungen ist der publizistische Wert der öffentlich-rechtlichen Angebote gegenüberzustellen.

Weitere Details zum Dreistufentestverfahren sind abrufbar unter
https://www.radiobremen.de/ueber-uns/gremien/dreistufentest-verfahren-100.html und unter https://www.radiobremen.de/ueber-uns/gremien/dreistufentest-110.html

Der Rundfunkrat wird das Ergebnis seiner Beratung einschließlich der eingeholten Gutachten unter Wahrung von Geschäftsgeheimnissen auf seiner Webpräsenz bekannt geben.