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Rundfunkrat zur Klage von vier Verlagshäusern gegen Radio Bremen

Pressemitteilung des Rundfunkrats von Radio Bremen:

Die Mitglieder des Rundfunkrats von Radio Bremen haben in ihrer Sitzung am 8.6.2017 nachfolgenden Beschluss verabschiedet:

Der Rundfunkrat zur Klage von vier Verlagshäusern gegen Radio Bremen

Die demokratische Meinungs- und Willensbildung in Deutschland gründet auf Pluralität. Diese wird durch eine vielfältige wirtschaftlich und publizistisch erfolgreiche Presse sowie durch einen dualen Rundfunk garantiert.

Für alle klassischen Medien stellen das Internet und seine digitalen Plattformen eine große Herausforderung dar. Oberster Maßstab bei der Bewältigung dieser Herausforderung kann nur die verlässliche und vielfältige Versorgung der Bevölkerung sein: Informationen, Bildungs-, Kultur- und Unterhaltungsangebote für alle und in allen Regionen des Landes.

In einem demokratischen Meinungs- und Willensbildungsprozess, der sich auf Vielfalt und Qualität gründet, kann es keinen Exklusivitätsanspruch einer einzelnen Mediengattung auf die Nutzung des Internets geben. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss durch die Modernisierung seines Telemedienauftrags in die Lage versetzt werden, seinen Auftrag für die gesamte Gesellschaft auch in einer zukünftigen Medienwelt zu erfüllen.

In seiner besonderen Verantwortung für Demokratie und Rechtsstaat hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk selbst kein Interesse daran, seine Zukunftsentwicklung im Gegeneinander der klassischen Mediengattungen voranzutreiben. Dies gilt in besonderem Maße für Radio Bremen als Landesrundfunkanstalt in einem Zwei-Städte-Staat und seiner Region. Es liegt im Interesse der demokratischen Öffentlichkeit und aller Anbieter von Qualitätsmedien, eine gleichberechtigte Nutzung des Internets zu ermöglichen, Kooperationsmöglichkeiten auszuloten und bei Konflikten zu partnerschaftlichen Lösungen zu kommen.

Der Rundfunkrat
bestärkt deshalb Intendant und Direktorium in ihrer Haltung, das Gesprächsangebot an die nordwestdeutschen Zeitungsverlage aufrecht zu erhalten. Der Rundfunkrat sieht vielfältige Möglichkeiten der Kooperation im Internet, welche die Vielfalt und den publizistischen Wettbewerb nicht beeinträchtigen, sondern viel mehr die Attraktivität der Angebote aller Qualitätsmedien erhöhen können.

Der Rundfunkrat
ist davon überzeugt, dass das Telemedienangebot von Radio Bremen der gegenwärtigen Rechtslage entspricht. Er unterstützt daher die Leitung des Senders darin, die von den Zeitungsverlegern erhobenen Vorwürfe gegen das Telemedienangebot „radiobremen.de“ auszuräumen. Nötigenfalls sind die Instanzen des Rechtswegs auszuschöpfen.