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Entscheidungen in Sachsen-Anhalt stellen unabhängige Medien in Frage

Radio Bremen: Entscheidungen in Sachsen-Anhalt stellen unabhängige Medien in Frage

Radio Bremen-Intendantin Dr. Yvette Gerner bedauert die aktuelle Situation: „Für Radio Bremen sind die Klagen gemeinsam mit den anderen Landesrundfunkanstalten in der ARD, des Deutschlandradios und des ZDF vor dem Bundesverfassungsgericht jetzt unvermeidlich.“

Nach dem Koalitionsstreit in Sachsen-Anhalt hatte Ministerpräsident Reiner Haseloff am 8. Dezember 2020 die Regierungsvorlage zum Medienänderungsstaatsvertrag zurückgezogen. Demnach wird die Anpassung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent auf 18,36 € nicht wie geplant zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Die Verhinderung der Beitragsanpassung wirkt sich auf Radio Bremen zweifach aus. Einerseits stagnieren die Beitragseinnahmen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt für Bremen und Bremerhaven. Andererseits wird die Anpassung des ARD-internen Finanzausgleichs ausgesetzt, der für das föderale Rundfunksystem existentiell ist. Somit steht Radio Bremen ab 2021 nicht der Finanzbedarf zur Verfügung, den die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF)
ermittelt hat und der zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrags notwendig ist.

"Die genauen Mindereinnahmen hängen von verschiedenen Effekten ab und verändern sich im Laufe der kommenden vier Jahre. Solange die Beitragserhöhung nicht kommt, fehlen uns ab 1. Januar 2021 bei Radio Bremen monatlich circa 800.000 Euro. Das ist Geld, welches wir zur Erfüllung unseres gesellschaftlichen Auftrages brauchen. Wie viel unabhängige Information, Bildung und Unterhaltung wir unter diesen Voraussetzungen leisten können, werden die weiteren Entwicklungen zeigen“, sagt Gerner.