Rundfunkrat von Radio Bremen genehmigt Telemedienänderungskonzept

Pressemitteilung des Rundfunkrats von Radio Bremen:

Rundfunkrat von Radio Bremen genehmigt Telemedienänderungskonzept

Der Rundfunkrat von Radio Bremen hat das von der Intendantin Dr. Yvette Gerner vorgelegte „Telemedienänderungskonzept des Telemedienangebots von Radio Bremen“ in der Fassung vom September 2021 genehmigt. Damit stellte das Gremium während seiner Sitzung am 30. Juni in Bremerhaven fest, dass die geplanten Erweiterungen der Telemedienangebote Radio Bremens den Vorgaben des § 32 Medienstaatsvertrag entsprechen und vom öffentlich-rechtlichen Auftrag umfasst sind.

Bei den Telemedienangeboten Radio Bremens handelt es sich u. a. um die Onlineauftritte der vier Programme Bremen Eins, Bremen Zwei, Bremen Vier und Bremen NEXT sowie das regionale Informationsportal butenunbinnen.de. Das Telemedienänderungskonzept sieht wesentliche Änderungen für das gesamte Telemedienangebot des Senders vor, und zwar:

  • die Bereitstellung von eigenständigen audiovisuellen Inhalten ausschließlich in den Telemedienangeboten („Online Only“) und von audiovisuellen Inhalten vor der Ausstrahlung im linearen Bereich („Online First“),.
  • die Verbreitung der Angebote auf Drittplattformen, wie beispielsweise Instagram oder TikTok, um insbesondere jüngere Zielgruppen zu erreichen sowie.
  • die zeitgemäße Anpassung der Verweildauern von Telemedienangeboten an die Nutzungsbedürfnisse und -gewohnheiten des Publikums..

Die Nutzerinnen und Nutzer profitieren somit von gestärkten Portalen, der qualitativ weiter aufgewerteten Nutzbarkeit öffentlich-rechtlicher Inhalte in gewohnter Medienumgebung, z. B. auf Smartphones oder Tablets, und von deren längerer Abrufbarkeit aus dem Netz. Die bestehenden Telemedienkonzepte aus den Jahren 2010 und 2016 bleiben weiterhin gültig, sie werden durch das vorliegende Telemedienänderungskonzept ergänzt.

Für die operative Vorbereitung der Befassung mit den drei wesentlichen Änderungen wurde extra eine Arbeitsgruppe aus ordentlichen und stellvertretenden Mitgliedern des Rundfunkrats gebildet – die AG Dreistufentest –, die ihrerseits den Vorsitzenden des Rundfunkrats Dr. Klaus Sondergeld zum Vorsitzenden wählte. Das Ergebnis der Befassung des Rundfunkrats kommentiert Sondergeld so: „Dank der von der Intendantin vorgelegten Änderungen des Telemedienangebots und dem erfolgreich abgeschlossenen Dreistufentest ist Radio Bremen jetzt noch besser für den digitalen Strukturwandel der Öffentlichkeit aufgestellt und kann die Beitragszahler noch besser orts- und zeitunabhängig, mobil und umfassend mit Information, Beratung, Kultur und Unterhaltung versorgen.“ 

Der Genehmigung gingen intensive Beratungen des Rundfunkrats und seiner AG Dreistufentest im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens voraus. Darin wird überprüft, ob die wesentlichen Änderungen den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entsprechen, ob sie einen qualitativen Beitrag zum publizistischen Wettbewerb leisten und ob der finanzielle Aufwand für die Änderungen plausibel und nachvollziehbar dargestellt wird.

Die Beschlussbegründung des Radio Bremen-Rundfunkrats und das für den Dreistufentest erforderliche Marktgutachten von Prof. Dr. Hardy Gundlach (HAW Hamburg) werden in Kürze auf der Internetseite des Rundfunkrats auf radiobremen.de veröffentlicht. Vor dem endgültigen Abschluss des Verfahrens prüft nun noch die für Radio Bremen zuständige Rechtsaufsicht, ob der Dreistufentest ordnungsgemäß durchgeführt wurde.