Rundfunkrat begrüßt ARD Reformen und gibt Anregungen

Pressemitteilung des Rundfunkrats von Radio Bremen

Die Mitglieder des Rundfunkrats von Radio Bremen haben in ihrer Sitzung am 16. März 2023 eine Entschließung zur Weiterentwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland verabschiedet. Der Rundfunkrat sieht es als seine Aufgabe und Verpflichtung, in der Debatte um die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erneut Stellung zu beziehen und sein vorläufiges Resümee, Überlegungen und Schlussfolgerungen öffentlich zu machen.

Entschließung des Rundfunkrates zur Weiterentwicklung des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Auszügen:

[…] Der Rundfunkrat bekräftigt, dass der grundsätzlich beschlossene und bereits beschrittene Weg des Umbaus der ARD zu einem „Inhalte-Netzwerk“ mit Fernseh- und Radioprogrammen, aber ebenso mit starker Mediathek und Audiothek richtig und notwendig ist. Dieser Umbau bedeutet, Neues zu entwickeln, Altes umzubauen, beides über eine Reihe von Jahren in Balance zu halten und ein überzeugendes Angebot für alle Beitragszahlenden möglichst auf den Ausspielwegen anzubieten, die sie jeweils nutzen.

Dieser Umbau ist aufgrund der technischen Entwicklung und des sich ändernden Medienverhaltens unerlässlich. Würden sich die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten dieser Herausforderung nicht stellen, würden sie als Teil des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland ihren wesentlichen Beitrag zur Sicherung von Informationsfreiheit und Meinungsvielfalt gefährden. Der Rundfunkrat hält den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch in Zukunft für unverzichtbar für eine funktionsfähige Öffentlichkeit in der Demokratie.

Rundfunkrat will offene Diskussion führen

Die Diskussion, wie und zu welchem Ziel dieser Umbau gestaltet werden soll, muss offen geführt werden. Daran müssen die Landesrundfunkanstalten und ihre Aufsichtsgremien, die Landtage und Landesregierungen teilnehmen, aber ebenso die sachkundige und interessierte Öffentlichkeit. Der Rundfunkrat erwartet daher, dass der von der Rundfunkkommission der Länder berufene „Zukunftsrat“ einen neuen tragfähigen gesellschaftlichen Konsens über Aufgaben und Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks formuliert. […]

Der Rundfunkrat unterstützt die ARD in ihren Plänen, auch im Programm Arbeitsteilung und Koordinierung zwischen den Landesrundfunkanstalten für alle Ausspielwege (Fernsehen, Hörfunk, Internet) zu verstärken. Das gilt vor allem für die Bildung inhaltlicher Kompetenzzentren. Der Rundfunkrat erwartet von der Intendanz Vorschläge, auf welchen Gebieten Radio Bremen Kompetenzschwerpunkte entwickeln und anbieten könnte.

Der Rundfunkrat begrüßt die Initiative der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK), mit externer Unterstützung eine Empfehlung für eine ARD-weit einheitliche Umsetzung der im 3. Medienänderungsstaatsvertrag geforderten Qualitätsstandards und Verfahren zu ihrer Überprüfung zu entwickeln. Der Rundfunkrat wird sich an dieser Arbeit intensiv beteiligen. […]

Rundfunkrat unterstützt Aufsichtskodex

Der Rundfunkrat begrüßt, dass die GVK die Erarbeitung eines „Aufsichtskodex“ mit Unterstützung durch Fachexpertise initiiert hat, in dem klare Regeln der Zuständigkeiten und des Zusammenwirkens der Gremien sowie Verhaltensmaßstäbe für alle in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten einheitlich vereinbart werden sollen; am Abstimmungs- und Entscheidungsprozess wird sich der Rundfunkrat intensiv beteiligen.

Der 3. Medienänderungsstaatsvertrag wird die Aufgaben der Rundfunkräte und die Erwartungen an die Qualität ihrer Arbeit noch einmal erweitern. Es wird in der Öffentlichkeit erwartet, dass sie sowohl die gesellschaftliche Akzeptanz als auch ihre einschlägige Qualifikation („Professionalität“) erhöhen. Zwischen beiden Anforderungen besteht ein starkes Spannungsverhältnis, das nicht gänzlich aufzulösen ist.

Der Rundfunkrat bekennt sich weiterhin grundsätzlich zum gegenwärtigen Verfahren zur Zusammensetzung der Rundfunkräte, dem „Gruppenpluralismus“; wie in § 10 Abs. 5 Radio Bremen-Gesetz (RBG) vorgesehen, muss die Auswahl der entsendenden Organisationen und Institutionen in regelmäßigen Abständen überprüft und angepasst werden. Der Rundfunkrat schlägt vor, Mittel und Wege zu suchen, die Zahl der Mitglieder, die über besondere Kenntnisse in definierten Bereichen (wie in § 10 Abs. 1, Nr. 18 RBG vorgesehen) verfügen, zu erhöhen. Der Rundfunkrat hat nach § 9 Abs. 5 RBG die Möglichkeit, selbständig externe Expertise einzuholen. Externe Expertise ersetzt aber nicht sachkundige und selbstbewusste Mitglieder. […]

Rundfunkrat will Austausch anregen

Der Rundfunkrat bittet alle seine Mitglieder, in den zuständigen Gremien der jeweils entsendenden Organisationen eine Diskussion über die Reform und Zukunft der ARD anzuregen und dazu Vertreter:innen der Intendanz und Mitglieder der Gremien einzuladen. Diese Organisationen repräsentieren die Allgemeinheit, ihre Stimmen müssen in der gegenwärtigen Reformdebatte gehört, und sie müssen für die Weiterentwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gewonnen werden. […]

Den ganzen Text der „Entschließung des Rundfunkrats von Radio Bremen zur Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ können Sie im Internet abrufen. Sie finden den Text hier: www.radiobremen.de/ueber-uns/gremien