Aufforderung zur Stellungnahme

Gemäß § 11f Absatz 5 des Rundfunkstaatsvertrages ist Dritten durch das zuständige Gremium in geeigneter Weise, insbesondere im Internet, innerhalb einer Frist von mindestens sechs Wochen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Der Rundfunkrat von Radio Bremen hat am 14. Mai 2009 beschlossen, den Zeitraum für die Abgabe der Stellungnahmen zum Telemedienangebot von Radio Bremen "radiobremen.de" sowie zu den ausschließlich im Internet verbreiteten Hörfunkprogrammen (so genannte Webchannel) auf acht Wochen zu verlängern. Das Dreistufentest-Verfahren beginnt am 3. Juni 2009. Damit endet die Frist für die Stellungnahmen am Mittwoch, den 29. Juli 2009.

Die Stellungnahmen sind schriftlich per E-Mail oder per Post bis zum 29. Juli 2009 unter Angabe des jeweiligen Betreffs – "radiobremen.de" oder "ausschließlich im Internet verbreitete Hörfunkprogramme (Webchannel)" – an die folgende Adresse zu richten:

Frau Eva-Maria Lemke-Schulte
Vorsitzende des Rundfunkrates
c/o Radio Bremen / Gremienbüro
Diepenau 10
28195 Bremen

gremienbuero@radiobremen.de

Der Rundfunkrat von Radio Bremen ist zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen verpflichtet. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, welche sich nicht auf das dem Verfahren zugrunde liegende Angebot beziehen, sind in der Stellungnahme als solche zu kennzeichnen; sich auf das dem Verfahren zugrunde liegende Angebot beziehende Geschäftsgeheimnisse sind gesondert zu kennzeichnen. Darüber hinaus wird darum gebeten, die gekennzeichneten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gesondert in sicherer Form (per Post mittels Einschreiben/Rück­schein) an die Vorsitzende des Rundfunkrates zu übermitteln.

Dritte können ihre Stellungnahme auch unmittelbar an den Gutachter senden (der Gutachter wird vertrauliche Daten aus Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht im Gutachten ausweisen und bei unmittelbarer Zusendung nicht an den Rundfunkrat weiterleiten).