Die Schwerbehindertenvertretung bei Radio Bremen

Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) ist die Interessenvertretung der schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen bei Radio Bremen.

Dagmar Schwärmer
Dagmar Schwärmer ist die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen bei Radio Bremen. Bild: Radio Bremen | Andreas Weiss

Vertrauensperson der Schwerbehinderten

Die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen nimmt die Interessen der schwerbehinderten Beschäftigten bei Radio Bremen wahr. Sie ist auch Ansprechpartnerin für Vorgesetzte, die mit behinderten Menschen zusammenarbeiten und für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die erkranken und möglicherweise von Behinderung bedroht sind.

Sie fördert unter anderem die Einstellung und Integration arbeitssuchender Menschen mit Schwerbehinderung in den Betrieb Radio Bremen. Bewerbungen von Menschen mit Behinderungen sind bei Radio Bremen willkommen. Sie werden bei gleicher Qualifikation und Eignung vorrangig berücksichtigt. Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) wacht über die geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge und Dienstvereinbarungen sowie dem Arbeitgeber obliegenden Verpflichtungen.

Gesetzlich geregelt

Grundlage für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung sind dabei die gesetzlichen Regelungen des Sozialgesetzbuches Neun, SGB IX.

  • Die SBV fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen im Betrieb, vertritt ihre Interessen und steht ihnen beratend und helfend zur Seite..
  • Die SBV hilft, dass der Arbeitsplatz behindertengerecht ausgestattet wird..
  • Die SBV kümmert sich um ein barrierefreies Umfeld..
  • Bei Fragen, Anregungen, Problemen oder Beschwerden vertritt die SBV die Interessen der Menschen mit Behinderung..
  • Die SBV setzt sich dafür ein, dass innerhalb Radio Bremens für diese Menschen keine Benachteiligungen entstehen..
  • Die SBV ist auch für Freie Mitarbeiter*innen Ansprechpartner*in.
  • Die Schwerbehindertenvertretung wacht unter anderem über die zugunsten schwerbehinderter Menschen geltenden Gesetze (§ 178 Abs. 1 Satz 2 Nummer 1 SGB IX). Die Schwerbehindertenvertretung beantragt präventive Maßnahmen bei den zuständigen Stellen und sie nimmt Anregungen und Beschwerden von schwerbehinderten Menschen entgegen. Sie unterstützt Beschäftigte bei Anträgen auf Feststellung einer Behinderung, ihres Grades und einer Schwerbehinderung sowie bei Anträgen auf Gleichstellung..
  • Die SBV ist zur Verschwiegenheit in allen Angelegenheiten verpflichtet, um den schwerbehinderten Menschen einen maximalen Schutz zu gewährleisten..

Weitere Aufgaben der SBV sind auch, darauf zu achten, dass:

  • die Pflichtquote eingehalten wird,.
  • das Diskriminierungsverbot beachtet wird,.
  • die berufliche Entwicklung der schwerbehinderten Menschen gefördert wird,.
  • bei Bedarf Teilzeitarbeitsplätze eingerichtet werden,.
  • der Arbeitgeber seiner Verpflichtung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) nachkommt,.
  • schwerbehinderte Mitarbeiter*innen von Mehrarbeit freigestellt werden,.
  • der Zusatzurlaub gewährt wird..

Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht, an allen Sitzungen des Personalrates und deren Ausschüssen sowie an den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses beratend teilzunehmen.

Weitere Kontaktmöglichkeiten

Dagmar Schwärmer (Vertrauensperson der Schwerbehinderten)
Sven Kuhnen (Stellvertreter)
Telefon: 0421 246-43976
E-Mail: schwerbehindertenvertretung@radiobremen.de