Verhaltensgrundsätze der Mitarbeitenden von Radio Bremen

Die Verhaltensgrundsätze geben einen Überblick über die bestehenden Regelungen für Mitarbeitende zur Wahrung der Unabhängigkeit, Glaubwürdigkeit und Integrität von Radio Bremen.

Präambel

Radio Bremen steht als öffentlich-rechtliche Anstalt für Unabhängigkeit, Glaubwürdigkeit und Integrität und – auch aufgrund der Finanzierung durch Rundfunkbeiträge – der Allgemeinheit gegenüber in einer besonderen Verantwortung.

Wir, alle Mitarbeitenden, sind daher verpflichtet, diese Grundlagen zu wahren und glaubhaft zu vertreten. Unser Auftreten in der Öffentlichkeit darf dem Ansehen von Radio Bremen nicht schaden:

  1. Wir erfüllen unseren gesetzlichen Programmauftrag und wissen um dessen Bedeutung für die Allgemeinheit..
  2. Wir handeln verantwortungsvoll und verlässlich zum Nutzen unsere Hörer*innen, Zuschauer*innen, Nutzer*innen und der Allgemeinheit..
  3. Wir halten sowohl die gesetzlichen als auch die uns selbst gegebenen Regelungen jederzeit ein..
  4. Wir achten in unseren Programmen die Menschenwürde und die Persönlichkeits-rechte..
  5. Wir versprechen einen sparsamen, wirtschaftlichen und verantwortungsbewussten Umgang mit unseren Einnahmen..
  6. Wir pflegen bei Radio Bremen eine Kultur der Fairness, der offenen Kritik und der gegenseitigen Wertschätzung..
  7. Wir übernehmen Verantwortung für unser Handeln und sind uns unserer Vorbildwirkung bewusst. Dies gilt insbesondere, wenn wir Vorgesetzte sind. Als solche richten wir unser Handeln einerseits im besonderen Maße an diesen Verhaltensgrundsätzen aus und fördern durch regelmäßige Informationen und Aufklärung andererseits das regelkonforme Verhalten der Mitarbeitenden..

Diese Verhaltensgrundsätze geben einen Überblick über die bestehenden Regelungen zur Unabhängigkeit, Glaubwürdigkeit und Integrität und sollen das Bewusstsein für ihre Einhaltung schärfen.

§ 1 Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit

Wir achten insbesondere auf die Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit des Programms und halten professionelle Distanz zu Politik, Wirtschaft, Verbänden, Parteien und religiösen oder weltanschaulichen Gemeinschaften. Wir gestalten unsere Sendungen und Telemedienangebote ausschließlich nach journalistischen und künstlerischen Grundsätzen und frei von der Einflussnahme Dritter. Diese Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit beachten wir auch bei unseren Aktivitäten in den sozialen Netzwerken.

Wir nutzen geschäftliche Verbindungen von Radio Bremen weder zum eigenen noch zum fremden Vorteil. Weder nehmen wir persönliche Vorteile an, die mit der Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit Radio Bremens nicht vereinbar sind, noch gewähren wir solche Vorteile.

§ 2 Werbung, Sponsoring, Gewinnspiele, Schleichwerbung, Produkt- und Themenplatzierung und Produktionshilfe

Unser Programm darf nicht durch Werbung und Werbetreibende beeinflusst werden. Darum sind Werbung und Programm deutlich voneinander zu trennen.

Wenn wir Kooperationen mit Dritten über Sponsoring, Gewinnspiele, Produkt- und Themenplatzierung und Produktionshilfe eingehen, beachten wir die geltenden Regelungen.

In unseren Sendungen und Telemedienangeboten dürfen Themen, Produkte, Dienstleistungen, Firmen- und Markenzeichen aus journalistischen und künstlerischen Gründen vorkommen. Schleichwerbung ist unzulässig. Produkt- und Themenplatzierungen sind nur in den engen Grenzen der Vorgaben des Rundfunkstaatsvertrages gestattet.

§ 3 Nebentätigkeiten, gesellschaftliches und politisches Engagement

Wenn wir uns in Vereinen, Verbänden, Gewerkschaften, Parteien, Religionsgemeinschaften oder anderen vergleichbaren Organisationen gesellschaftlich, religiös, politisch oder weltanschaulich engagieren, bedenken wir die Auswirkungen auf unsere berufliche Tätigkeit sowie die Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit von Radio Bremen.
Bevor wir für wirtschaftliche, politische oder weltanschauliche Organisationen bzw. Bewegungen werben oder diese öffentlich unterstützen, informieren wir unsere Vorgesetzten und holen gegebenenfalls eine Genehmigung für eine Nebentätigkeit ein.

Nebenberufliche Tätigkeiten lassen wir uns rechtzeitig vorab genehmigen. Wir informieren unsere Vorgesetzten, wenn es inhaltliche Berührungspunkte zu unseren dienstlichen Aufgaben gibt.

Insbesondere in Wahlkampfzeiten achten wir darauf, dass durch unsere privaten Aktivitäten für politische Parteien oder sonstige politische Vereinigungen nicht der Eindruck erweckt wird, Radio Bremen würde seine Neutralitätspflicht nicht wahren. Das umfasst nicht nur die Teilnahme an Wahlkämpfen, sondern beispielsweise auch Moderationstätigkeiten oder Auftritte als Redner auf politischen Veranstaltungen.

§ 4 Dienstliche und private Angelegenheiten – Interessenskonflikte

Wir vermeiden bereits den Anschein von persönlicher Begünstigung und der Bevorzugung von Familienmitgliedern, Freunden, Bekannten und anderen uns nahe stehenden Personen.

Wir informieren unseren Vorgesetzten, falls es Berührungspunkte zwischen unseren privaten Angelegenheiten und dienstlichen Aufgaben gibt.

Wir halten uns aus der Bearbeitung von Vorgängen heraus, wenn diese unsere privaten Angelegenheiten berühren oder Personen betreffen, die uns nahe stehen. Wir legen derartige Fälle in die Hände unserer Vorgesetzten.

Dies gilt insbesondere für die Vergabe von Aufträgen, den Abschluss von Verträgen, die Veranlassung von Honoraren, den Einsatz von Programmbeiträgen und Musiktiteln, die Abrechnung von Entgelten, Aufwandsentschädigungen und Rechnungen sowie die Auszahlung oder Anweisung von Geldbeträgen.

§ 5 Kapitalbeteiligungen und Insiderinformationen

Sollten wir persönlich oder finanziell an Firmen von Geschäfts-, Produktions- oder Programmpartnern, z. B. durch den Besitz von GmbH-Anteilen, in Form stiller Beteiligungen oder der Stellung als Kommanditist, beteiligt sein, werden wir dies vorab gegenüber der Intendantin/dem Intendanten offenlegen, sofern davon dienstliche Belange berührt werden. Dasselbe gilt für Beteiligungen, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verhaltensgrundsätze bestehen.

Wir nutzen unser Insiderwissen nicht, um daraus persönliche Vorteile zu ziehen. Wenn wir als Journalist*innen etwa Finanzanalysen veröffentlichen, erfolgt dies frei von persönlichen Gewinnabsichten.

§ 6 Geschenke, Einladungen, Zuwendungen, Vergünstigungen und sonstige Rabatte

Wir sind zurückhaltend bei der Annahme von Geschenken, von persönlichen Einladungen, und von Zuwendungen, insbesondere dann, wenn die jeweiligen Geschäftspartner, Organisationen oder Institutionen Gegenstand der Berichterstattung sind.

Wir nehmen Vergünstigungen und sonstige Rabatte nur dann an, wenn sie für alle Mitarbeitende von Radio Bremen oder allgemeinen Berufsgruppen gleichermaßen gelten. Vergünstigungen und Rabatte, die einer allgemeinen Berufsgruppe gewährt werden, werden wir mit der größtmöglichen Sensibilität begegnen. Im Falle der Inanspruchnahme derartiger Vorteile achten wir darauf, dass Rückwirkungen auf unsere Tätigkeit bei Radio Bremen und insbesondere auf die Berichterstattung über diejenigen, die die Vergünstigungen und Rabatte gewähren, ausgeschlossen sind.

Wir informieren uns über die bei Radio Bremen bestehenden Regelungen, bevor wir Geschenke machen oder entgegennehmen, Einladungen oder Bewirtungen aussprechen oder annehmen sowie Zuwendungen oder Vergünstigungen anbieten oder annehmen. Das gilt insbesondere dann, wenn es um Veranstaltungen, Essen oder Reisen geht.

§ 7 Gegenseitiger Respekt und Chancengleichheit

Wir pflegen eine Kultur der Fairness, der offenen Kritik und der gegenseitigen Wertschätzung.

Wir gewährleisten Chancengleichheit und Gleichbehandlung. Die Mitarbeitenden werden allein auf der Grundlage ihrer Qualifikation und Fähigkeiten ausgesucht, eingestellt und gefördert.

Wir treffen die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen unserer Mitarbeitenden. Wir setzen uns auf allen Ebenen für den Schutz der Würde all unserer Beschäftigten und für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit der Mitarbeitenden untereinander ein.

§ 8 Offenheit und Transparenz

Wir verwenden unsere Einnahmen sparsam, wirtschaftlich und verantwortungsbewusst.

Dafür beachten wir insbesondere die anerkannten Grundsätze der Rechnungslegung, die bestehenden Zuständigkeiten und Zeichnungsberechtigungen sowie die internen Kontrollmechanismen.

Wir dokumentieren wichtige Vorgänge und Entscheidungen.

§ 9 Datenschutz und Datensicherheit

Wir schützen vertrauliche, geheime und personenbezogene Daten. Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten nur, soweit dies für festgelegte, eindeutige und rechtmäßige Zwecke erforderlich ist.

Wir schützen die dienstlich gespeicherten Daten vor Verlust und beachten die IT-Sicherheitsstandards.

§ 10 Antikorruptionsbeauftragte

Im Falle von Verdachtsmomenten oder rechtlichen Zweifeln über das Vorliegen von Korruption wenden wir uns an die Vorgesetzten oder die interne oder externe Antikorruptionsbeauftragten. Letztere werden diese Hinweise auf Wunsch streng vertraulich und anonym behandeln.